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AGBs

1. Allgemeines 

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge für die Firma der-Feierverleiher. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung der Firma der-Feierverleiher als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Diese werden nur verbindlich, wenn sie durch die Firma der-Feierverleiher schriftlich bestätigt werden.

1.3 Der Kunde verpflichtet sich die ABGs sorgfältig zu und zur Kenntnis zu nehmen.

1.4 Beschädigungen des Mietgegenstandes müssen vom Mieter bei Ankunft unverzüglich gemeldet und per Foto dokumentiert werden. Nicht gemeldete Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

1.5 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die schriftlich bestätigten oder im im Mietvertrag angegebenen Dienstleistungen,  Hüpfburgen, Fotoboxen etc. inklusive allem  Zubehör und allen weiteren angebotenen Artikel.


3. Vertragsabschluss

Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Diese kann auch per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt, es sei denn, sie werden schriftlich (auch per Mail, Whatsapp oder SMS) bestätigt.


4. Zahlungsbedingungen

Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt Folgendes:

4.1. Bei Anmietung einer unserer Geräte ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung oder Lieferung der Ware in bar oder auf Rechnung zu zahlen.

4.2. Bei Selbstabholung ist zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution in gesonderter Angabe in bar zu hinterlegen.

4.3. Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.


5. Rücktritt des Vermieters

In folgenden Fällen ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:     

  • Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung
  • ungeeigneter  Veranstaltungsort (unebenes Gelände für bspw. Hüpfburg, Fotoboxen     im Außenbereich o.ä.
  • kein     Aufsichtspersonal
  • ungeeignete     Wetterbedingungen ( Alle Mietgegenstände sind nicht wetterfest)


6. Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag kostenfrei schriftlich (auch per E-Mail etc.) vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt von weniger als 4 Wochen bis zum Mietbeginn, (der Miettag selbst zählt bei der Berechnung nicht mit) ist der Auftraggeber verpflichtet 50 % des  Mietpreises zu zahlen. Ausgenommen davon ist unsere Schlechtwetter-Garantie für Outdoor-Artikel.


7. Pflichten und Rechte des Auftraggebers bei einer Buchung von Fotoboxen und anderen Geräten bei der Firma Der-Feierverleiher.

7.1 Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Der Mieter muss alle Nutzer der Fotobox darüber aufklären und informieren das eine Nutzung der Fotobox nur mit Einverständnis der Speicherung der geschossenen Fotos erfolgen kann. Es ist dem Mieter untersagt andere Funktionen oder Software auf dem Computer zu nutzen als die für die Verwendung der Fotobox notwendig.

7.2. Für jegliche im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Schäden an sämtlichen Maschinen,  Fotoboxen, Teppichen, Druckern, Accessoires und sonstigem Zubehör ,die nicht von der Firma Der-Feierverleiher selbst verschuldet wurden,  haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. für die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und somit ausdrücklich nicht nur zum Zeitwert. Sollte die Versicherung des Auftraggebers nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstands zahlen ist der Auftraggeber verpflichtet die Differenz zwischen Neu-/Wiederbeschaffungspreis und Zeitwert zu zahlen.

7.3 Die Mietgeräte wie Abhol - Fotoboxen sind am ersten Werktag nach dem Eventdatum bzw. Mietzeitraum des Auftrages zurückzubringen. Die durch uns aufgebauten Geräte/ Fotoboxen werden nach Vereinbarung abgeholt.

7.4 Unsere Fotoboxen, Hintergründe und auch die meisten Geräte sind nicht wetterfest und können nur überdacht im Außenbereich verwendet werden. Bei unsicherer oder wechselhafter Witterung behalten wir uns das Recht vor, die Fotoboxen/ Geräte nur Indoor aufzustellen.

8. Pflichten des Auftraggebers bei Buchung von Hüpfburgen der Firma der-Feierverleiher.

Haftungsausschluss & Hinweise zur Vermietung unserer Hüpfburgen.

8.1 Allgemeine Nutzung

Eltern haften für ihre Kinder. Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der ordnungsgemäßen Nutzung der Hüpfburg verantwortlich. Der Mieter erhält die Hüpfburg und Zubehör nach bestem Wissen in einem gebrauchsfähigen Zustand. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Nutzung ein Funktionsmangel herausstellt.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei der Nutzung herausstellen, zu dokumentieren und unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen.

Bei im Zeitrahmen der Miete erfolgten Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder die Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Kinder dürfen die Hüpfburg nur unter Aufsicht einer verantwortlichen, volljährigen Person benutzen.

8.2. Sicherheitsvorschriften:

○ Es dürfen keine Schuhe, spitzen Gegenstände, Essen, Getränke oder scharfe Gegenstände auf der Hüpfburg verwendet werden. Ebenso sind das Rauchen, Konfetti, Luftschlangen, Brillen, Ringe, Halsketten, Stifte, Haarspangen, Gürtelschnallen und ähnliche Dinge mit Verletzungsgefahr für die Benutzer oder Beschädigungsgefahr der Hüpfburg auf der Hüpfburg verboten.

○ Das Überladen der Hüpfburg über die angegebene Kapazitätsgrenze ist streng untersagt. Erwachsene dürfen die Hüpfburg wegen der großen Punktbelastung maximal zu zweit benutzen.

○Hinaufklettern an den Wänden der Hüpfburg ist verboten. Verletzungsrisiko durch Absturz/Herausfallen.

○ Die Hüpfburg darf nicht bei starkem Wind, Regen oder widrigen Wetterbedingungen genutzt werden. Bei Windgeschwindigkeiten über 38 Kmh darf die Hüpfburg nicht mehr benutzt werden. Dieses entspricht Windstärke 5 auf der Beaufort-Skala (Kleinere Bäume mit Blättern beginnen zu schwanken.

○ Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Hüpfburg auf einem geeigneten, ebenen Untergrund aufgebaut wird. Die Hüpfburg ist immer mit Erdnägeln und/oder Sandgewichten zu sichern

○Ziehen Sie bitte die Hüpfburg niemals alleine an einer Schlaufe für die Bodenanker. Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte immer mit mehreren Personen gleichzeitig an mehreren Schlaufen anpacken.

○Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse einführen. Der Luftschlauch zwischen Gebläse und Burg darf nicht geknickt werden, um eine reibungslose, permanente Luftzufuhr zu gewährleisten. Dies sollte regelmäßig kontrolliert werden.

○ Bei Stromausfall müssen alle Kinder die Hüpfburg umgehend verlassen. Die Burg fällt schnell in sich zusammen! ACHTUNG! Erstickungsgefahr für noch spielende Kinder!

○ Die Kabelwege dürfen nicht überfahren werden. Achten Sie auf die Stolpergefahr!

8.3. Regen: Die Hüpfburg ist nicht regenfest und darf deshalb nicht im Regen benutzt werden. Aufbau ausschließlich bei gutem Wetter ohne Regengefahr. Ihr habt die Möglichkeit die Hüpfburg bei der Option „Lieferung“ am Tag vor eurem Event, bzw. bei „Selbstabholung“ am Tag vor der Abholung kostenlos zu stornieren, wenn im Wetterbericht Regen für euren Eventtag angezeigt wird. Wenn es am Eventtag doch spontan regnen sollte: Gebläse vom Netz trennen und die Hüpfburg sofort abbauen und trocken lagern. Wieder aufbauen wenn das Wetter es wieder zulässt und trocknen lassen. Das Wasser läuft durch die Nähte ins Innere und ist darin dann erstmal gefangen. Von außen mag die Hüpfburg trocken aussehen, ist im Inneren aber noch komplett nass. Das Trocknen kann, je nachdem wie lange die Hüpfburg im Regen stand, mehrere Tage dauern, bis die Pfützen im Inneren verdunstet sind. Prüft dies am besten, indem ihr den Reißverschluss an den seitlichen Luftauslässen unter dem Klettverschluss öffnet und ins Innere schaut. Die Hüpfburg darf nicht nass zurückgebracht werden. Sollte Sie dennoch nass zurückgebracht werden, müssen wir eine Pauschale von 100€ für die Trocknung in Rechnung stellen.

8.4. Kaution: Es ist eine Kaution in angegebener Höhe zu zahlen. Die Kaution kann in Bar entrichtet oder überwiesen werden.

8.5. Reinigung: Die Hüpfburgen müssen von euch wieder gereinigt/sauber gemacht und getrocknet werden, bevor ihr Sie zurückbringt. bzw. wir Sie abholen. Gereinigt heißt für uns, dass wir Sie problemlos an den nächsten Kunden weitervermieten können. Nutzt am besten einen Staubsauger mit Bürstenaufsatz, um Laub, Gras, Nadeln und Co aus der Hüpfburg auszusaugen. Die Hüpfburg darf auch nicht feucht zusammengerollt werden (geschieht oft durch Morgentau wenn ihr die Hüpfburg über Nacht stehen lasst). Vorher unbedingt Trocknen lassen, bzw. abtrocknen. Bei Nichtbeachtung ziehen wir die für uns entstehenden Reinigungskosten von eurer Kaution ab.

8.6. Verantwortung des Mieters: Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Aufsicht oder Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften entstehen.

8.7. Haftungsausschluss: Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Betrieb der Hüpfburg auftreten und Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Aufsicht entstehen.

8.8. Zustand der Hüpfburg: Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg vor der Nutzung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Für Schäden, die während der Mietdauer entstehen, haftet der Mieter.

8.9. Rückgabe: Die Hüpfburg ist in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand am Tag nach dem Event zurückzugeben, es sei denn es wurde ein anderer Tag schriftlich vereinbart. Der Mieter haftet für Reparaturen oder Reinigungskosten, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

8.10. Rechtsgrundlage: Dieser Haftungsausschluss unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig


9. Ausfall/ Defekt von Mietartikeln 

Sollten Sie einen Defekt an unserem Mietartikel feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen und/ oder starkem Wind zu nutzen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Mietartikel müssen diese sich in einem sauberen Zustand befinden. Bei Sachbeschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, Auftraggeber für Schäden haftbar zu machen, für die der Auftraggeber verantwortlich ist. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so ist ein Reinigungsaufwand von 100 Euro zu entrichten. Dieser Betrag ist bei Rückgabe in bar fällig. 


9.1 Rückgabe

Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so werden für jeden weiteren angefangenen Tag die Mietkosten in voller Höhe ohne Abzug von Rabatt fällig. 

9.2 Haftung/Gewährleistung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietartikel in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden (auch Vandalismus) oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert inklusive dem Mietverlust für die Reparatur- oder Anschaffungsdauer in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht richtig funktionieren von Mietartikeln entstehen. 

9.3 Sonstige Pflichten 

Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.



10. Der Mieter stellt:

  • einen ungehinderten Zugang zum Aufstellungsort für einen Transporter/ Anhänger
  • ​ausreichende Größe
  • ​Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes 
  • und ausreichenden Versicherungsschutz sicher. 


11. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Dauer der Speicherung Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. Ihre Rechte Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: Der-Feierverleiher, Kirchstraße 26a, 31840 Hessisch Oldendorf.